KOMPETENZFELD Werkvertragsrecht

Im Werkvertragsrecht, insbesondere dem privaten Baurecht kommt es oft zu vielfältigen Problemen. Dies geht von mangelhafter Bauausführung und Streitigkeiten über die Höhe des angemessenen Werklohnes, bei Überschreitung der Kosten in der Schlussrechnung.

Von Bedeutung ist auch immer bei der Frage, ob ein Anspruch auf Nachbesserung bei Schwarzarbeit besteht, was nicht der Fall ist. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass aufgrund des 01.08.2004 geltenden Schwarzarbeitsgesetz Werkverträge, für die keine Umsatzsteuer abgeführt werden soll und die zu keiner Versteuerung führen , diese Verträge nichtig sind, wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot.

Denn ohne einen gültigen Vertrag kann der Besteller einer Leistung von dem Werkunternehmer keine Nachbesserung oder gar Schadenersatzansprüche wegen weiterer Schäden verlangen.

Neben diesen Fragen stellen sich oftmals Fragen von Baumängeln, die man oft nur sinnvoll durch Beantragung der Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens vor einem Prozess klären kann, da vielen Beteiligten die Sachkenntnis fehlt.

In diesem Zusammenhang stellen sich selbstverständlich Fragen der ordnungsgemäßen Nachbesserungsaufforderung, der Abschlagszahlung und der Kündigung des Werkvertrages.

Zur Durchsetzung dieser Ansprüche stehe ich gerne zur Verfügung.