KOMPETENZFELD Mietrecht

Eine große Rolle spielt das Mietrecht in unserem täglichen Lebensablauf. Ob Grundstücke gemietet, Räume dauerhaft oder nur auf bestimmte Zeit genutzt werden, oft entstehen Konflikte bereits zu Beginn eines Mietverhältnisses. Gedacht sei hier nur an die Frage der Kautionszahlung oder der Vorlage von Bürgschaften. Oftmals sind auch der Zustand der Mietsache bei Übergabe und die vereinbarten Renovierungsverpflichtungen während der Mietzeit ein Problem.

Dasselbe gilt für Fragen bei der Rückgabe und bei Mängeln an der Mietsache. Bei Mängeln, die zur Mietminderung berechtigen ist es wichtig, dass der Mangel derart gravierend ist, das eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nicht mehr möglich, also erheblich ist. Ob dies der Fall ist, ist oft nicht zweifelsfrei zu entscheiden.

Dasselbe gilt für Einzelfragen von Kündigungen des Mietverhältnisses, sei es, dass der Mieter mit der Mietzahlung im Verzug ist oder dass der Vermieter wegen Eigenbedarf oder weiterer in § 573 c BGB benannten Gründen kündigt.

Eine höchst problematische Situation stellt die der dauerhaft nicht gezahlten Mieten, schon bei Eingehung des Mietverhältnisses und möglichen Einmietbetruges dar.

Als Anwalt mit annährend 20 Jahren Berufserfahren bin ich regelmäßig in der Praxis mit mietrechtlichen Fragestellungen befasst. Im Wohnraum- sowie gleichermaßen Geschäftsraummietrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Verfügung.